• 4 B   Rücklieferung

    Rücksendung: Wer trägt die Kosten – Kunde oder Händler?

    Die online bestellte Hose passt nicht oder sie gefällt Ihnen nicht – also geht sie per Retoure zurück an den Händler. Eine solche Rücksendung muss aber nicht zwingend kostenlos für Kunden sein. Wie die Rechtslage aussieht und wer zahlen muss, erfährst du hier:

    Seit Juni 2014 gilt gemäß EU-Recht:
    Betreiber von Online-Shops dürfen die Kosten für Rücksendungen
    komplett an die Kunden weitergeben.

    Zuvor war eine Rücksendung für den Kunden grundsätzlich kostenlos, wenn der Wert der bestellten und zurückgesendeten Waren mehr als 40 Euro betrug (“40-Euro-Klausel”). Dieser Rechtsanspruch ist für Kunden aber seit 2014 entfallen.
    In der Praxis bitten dennoch längst nicht alle Online-Shops ihre Kunden bei einer Rücksendung zur Kasse.

    FAZIT

    • Online-Händler sind seit Juni 2014 grundsätzlich berechtigt, Kunden die Kosten für Rücksendungen selbst tragen zu lassen. Eine Warenwertgrenze gibt es dabei nicht mehr.
    • Der Händler muss den Kunden gegebenenfalls aber vor dem Kauf in einer Widerrufsbelehrung darüber informieren, dass eine Rücksendung für ihn nicht kostenlos ist.
    • Bei Waren, die nicht mit der normalen Post zurückgesendet werden können, muss der Händler vorher angeben, wie hoch die Rücksendekosten ausfallen werden.